Verbeamtung von Biologielehrern
An vielen Schulen werden Lehrer auch heute noch verbeamtet. Findet ein Biologielehrer im Anschluss an das Referendariat eine Stelle im öffentlichen Schuldienst, hat er zunächst den Status des „Beamten auf Probe“ inne. Bewährt er sich in den folgenden drei Jahren, folgt, frühestens jedoch im Alter von 27 Jahren, die Verbeamtung auf Lebenszeit. Das Höchstalter für die Verbeamtung ist in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt: Während in Nordrhein-Westfalen die Altersgrenze für die Verbeamtung im deutschlandweiten Vergleich mit 40 Jahren recht niedrig angesetzt ist, liegt sie in Hessen mit 50 Jahren weit oben.
Die Attraktivität des Beamtenstatus ist in seinen zahlreichen Vorteilen für den Arbeitnehmer begründet. Allen voran steht der Kündigungsschutz, den Beamte im Gegensatz zu tariflich Beschäftigten genießen. Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppen, die sich entweder nach der Bundesbesoldungstabelle oder nach einer Landesbesoldungsordnung richten. Die Einteilung in die Besoldungsgruppen kann sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zumeist gehören Lehrer der Primarstufe und Sekundarstufe I in die Besoldungsgruppe A 12, Lehrer im Bereich der Sonderpädagogik und der Sekundarstufe II fallen in die Besoldungsgruppe A 13. Über Beförderungsämter, wie das des Oberstudienrats (A 14) oder des Studiendirektors (A 15) sowie des Schulleisters (Oberstudiendirektor; A 16), ist ein Aufstieg in der Besoldungstabelle möglich. Fachlehrer an Berufsbildenden Schulen werden je nach Bildungsstand besoldet. Handwerks- und Industriemeister erhalten A 9, Absolventen eines Fachhochschulstudiums hingegen A 10.
Vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis muss ein Amtsarzt die gesundheitliche Eignung des Kandidaten bestätigen. Faktoren, die einer Verbeamtung im Wege stehen könnten, sind unter anderem Übergewicht, Rückenprobleme und psychische Erkrankungen.
Vor allem in den neuen Bundesländern lässt sich allerdings eine Tendenz zur Einstellung neuer Lehrer als tariflich Beschäftigte beobachten. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wird grundsätzlich von der Verbeamtung neu eingestellter Lehrer abgesehen, in Sachsen und Thüringen wurde 2009 kein Lehrer in den Beamtenstatus übernommen. Doch auch in Nordrhein-Westfalen sinkt die Zahl der Lehrkräfte, die eine Verbeamtung erreichen. Viele Seiteneinsteiger werden als tariflich Beschäftigte angestellt.
Bei tariflich Beschäftigten richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Probezeit ist im Vergleich zum Bewährungszeitraum von Beamten wesentlich kürzer und beläuft sich nur auf ein halbes Jahr. Kündigungsschutz erreichen angestellte Lehrer erst nach einer Tätigkeitsdauer von 15 Jahren im Lehrerberuf. Auch die höheren Lohnabzüge für Versicherungen von der im Vergleich zur Beamtenbesoldung geringeren Vergütung zählen zu den Nachteilen des Angestelltenstatus. Oftmals sind tariflich beschäftigte Lehrer auch teilzeitbeschäftigt und haben nur ein geringes Stundendeputat.
