Arbeitszeugnis für Biologen richtig interpretieren

Ein Arbeitszeugnis wird am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Da viele Firmen jedoch eine codierte Zeugnissprache verwenden, ist die Interpretation dieses Zeugnisses für Laien nicht immer einfach. Auch wenn das Zeugnis positiv formuliert klingt, heißt das noch nicht, dass es auch wirklich positiv ist.

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Arbeitgeber frei wählen kann, welche Formulierungen er in einem Arbeitszeugnis verwendet. Er kann sich für die standardisierten Floskeln des Zeugniscodes entscheiden, eine uncodierte Sprache verwenden oder sich für einen Mix aus beidem entscheiden. Dies macht die Interpretation für Laien nicht gerade einfacher. Darüber hinaus ist nicht nur das wichtig, was in einem Zeugnis geschrieben wurde, sondern auch das, was (bewusst) weggelassen wurde. Wer als Biologe hier den Durchblick haben möchte, der sollte wissen, welche Möglichkeiten der Formulierungen es gibt.

Zunächst ist hierbei der bereits erwähnte Zeugniscode zu erwähnen. Dieser Code wird standardmäßig von vielen Firmen verwendet. Er orientiert sich im Prinzip an den Zeugnisnoten aus der Schule, nur dass eine sehr gute Leistung eben nicht mit den Worten „sehr gut“, sondern z. B. mit der Floskel „XY erfüllte unsere Anforderungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ umschrieben wird. Fehlt das „stets“ in der Formulierung, so entspricht es nur noch der Bewertung „gut“ und wird gar nur von „voller Zufriedenheit“ gesprochen, so bedeutet dies, dass die Leistungen mit „befriedigend“ bewertet wurden. Wer eine Formulierung à la „XY war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ in seinem Zeugnis stehen hat, der war nicht wirklich bemüht, sondern hat in Augen des Arbeitgebers mangelhafte Leistungen abgeliefert und wurde quasi mit der Schulnote 5 bewertet. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber jedoch in der Nachweispflicht. Das gilt für alle Beurteilungen, die schlechter als „befriedigend“ sind. Eine „ausreichende“ Bewertung (Schulnote 4) erkennt man u. a. an der folgenden Floskel: „XY hat im Großen und Ganzen die übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit erledigt“.

Es gibt auch Unternehmen, die den Zeugniscode in einer abgewandelten Form einsetzen, da sie keine grammatikalischen Fehler dulden. Streng genommen ist die Steigerung des Adjektivs „voll“ zu „vollsten“ nämlich falsch, da „voll“ ein Absolutadjektiv ist. Deswegen nutzen diese Firmen bei einer sehr guten Beurteilung nicht die Formulierung „XY entsprach stets unserer vollsten Zufriedenheit“ sondern verwenden z. B. eine Floskel wie „stets zur vollen Zufriedenheit“. Da diese Formulierung jedoch dem normalen Zeugniscode entsprechend der Beurteilung „gut“ gleichgesetzt wird, muss das Unternehmen im Arbeitszeugnis darauf hinweisen, wie die Formulierung zu verstehen ist.

Manche Firmen lehnen den Code auch ab, weil das Wort „vollsten“ grammatikalisch nicht richtig ist. Schließlich ist „voll“ bereits ein Absolutadjektiv, welches eigentlich nicht gesteigert werden kann. Firmen, die sich für eine uncodierte Bewertung in Arbeitszeugnissen aussprechen, verwenden oft die Schulnoten als Vorbild und bewerten Arbeitsleistungen mit „sehr gut“, „gut“ und so weiter.


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