Arbeitszeugnis für Biologen – Worauf sollte man achten?
Ein Arbeitszeugnis ist im Bewerbungsprozess eines der wichtigsten Dokumente überhaupt. Generell sollte man sich für jede Position ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen, ganz nach dem Motto: Besser man hat, als man hätte. Welche Arbeitszeugnisse man einer Bewerbung dann beilegt, kann man individuell entscheiden – je nachdem was um was für eine Position es sich handelt.
Wer arbeitet, der hat auch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Da das qualitative Arbeitszeugnis im Bewerbungsprozess wie ein Referenzschreiben gehandhabt wird, sollte man es sich für wirklich jede Position, wie z. B. auch ein Biologie-Praktikum oder eine Tätigkeit als Werkstudent, ausstellen lassen. Doch es gibt einige Sachen, auf die man achten sollte: Elementar wichtig ist, dass ein solches Zeugnis nur gültig ist, wenn es in ausgedruckter Form vorliegt und vom Vorgesetzten unterschrieben wurde. Ein elektronisches Zeugnis ist wertlos.
Darüber hinaus sollte man auch darauf achten, dass die Vollständigkeit gegeben ist. Ein qualitatives Zeugnis sollte immer eine detaillierte Beschreibung des Tätigkeitsbereiches und eine Beurteilung der Arbeitsleistung und des sozialen Verhaltens auf Arbeit enthalten. Punkte oder Qualifikationen, die für die jeweilige Position besonders wichtig waren, sollten auf jeden Fall in einem solchen Zeugnis enthalten sein. Würde etwas Relevantes fehlen, so kann dies von einem potenziellen neuen Arbeitgeber nur negativ interpretiert werden. In der Regel werden bei einem Arbeitszeugnis die folgenden Bereiche beurteilt: die fachliche Kompetenz, die kreativen und geistigen Fähigkeiten, die soziale Kompetenz sowie die Kooperation und Kommunikation im betrieblichen Umfeld.
Es gibt jedoch auch einige Punkte, die in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen haben. So dürfen z. B. keine Angaben darüber gemacht werden, ob der ehemalige Arbeitnehmer in der Gewerkschaft oder im Betriebsrat tätig war, da dies unter Umständen ein schlechtes Licht auf ihn werfen kann und den Arbeitnehmer als unangenehmen Mitarbeiter präsentiert. Ein Zeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein und darf somit das berufliche Weiterkommen des Biologen nicht behindern. Auch Angaben über eine Parteizugehörigkeit, eine Schwangerschaft, eine Nebentätigkeit oder Vorkommnisse, die im privaten Bereich des Arbeitnehmers aufgetreten sind, dürfen nicht Bestandteil des Zeugnisses sein. Das gilt übrigens auch für den Gesundheitszustand: Angaben darüber dürfen nicht im Zeugnis gemacht werden.
